Dem naturnahen Gärtnern in der Stadt widmet sich ein aktuelles Gutachten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Die BfN-Studie „Urbane Gärten für Mensch und Natur” fasst den aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis in Kleingärten zusammen und gibt zudem Handlungsempfehlungen für Kommunen und Verbände.
Das Gutachten widmet sich nicht nur den Funktionen von Kleingärten. Es beschreibt auch die verschiedenen Formen städtischer Gartennutzung und stellt am Beispiel Berlin Möglichkeiten einer kommunalen Kleingartenkonzeption vor. Außerdem befasst es sich intensiv mit der naturnahen Bewirtschaftung sowie Gartengestaltung und gibt Handlungsempfehlungen für Akteurinnen und Akteure in Kommunen und Verbänden.
„Nur wenn Gärten entsprechend angelegt und gestaltet sind, etwa indem sie Nischen und Rückzugsräume enthalten, können sie einen wichtigen und positiven Beitrag für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt leisten“, erklärte Beate Jessel. „Mit dem Gutachten zeigen wir Schritte auf, wie städtische Gärten als Orte biologischer Vielfalt weiter entwickelt werden können.”